Kosten
Hier finden Sie die Preise für die stationäre Pflege im Wohnen & Pflege St. Gerhardus.
Kosten Hier finden Sie die Preise für die stationäre Pflege im Wohnen & Pflege St. Gerhardus.
Das in der stationären Pflege berechnete Heimentgelt setzt sich aus fünf Teilbeträgen zusammen:
- dem einrichtungseinheitlichen pflegebedingten Eigenanteil
- dem Entgelt für Unterkunft
- dem Entgelt für Verpflegung
- den Investitionskosten
- der Umlagebetrag nach dem Pflegeberufegesetz
Die Bewohner:innen haben einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Voraussetzung ist die festgestellte Pflegebedürftigkeit. Die Einstufung in einen Pflegegrad basiert auf der Feststellung des Medizinischen Dienstes der jeweiligen Pflegekasse.
Aufgrund der Vereinbarungen mit den Kostenträgern betragen die zurzeit gültigen Entgelte des GFO Zentrums Drolshagen – Wohnen & Pflege St. Gerhardus:
Können Bewohner:innen den Eigenanteil pro Monat nicht durch ihre laufenden Einkünfte (z.B. Renten, Mieterträge und Zinseinkünfte) oder ihr Vermögen decken, können sie Pflegewohngeld beantragen. Voraussetzungen dafür sind:
- die Pflegebedürftigkeit liegt bei mindestens Pflegegrad 2,
- das vorhandene Vermögen übersteigt nicht die Vermögensschongrenze in Höhe von 10.000 € (Alleinstehende) bzw. 15.000 € (Ehepaare).
Kann der verbleibende Eigenanteil pro Monat nicht durch laufende Einkünfte zuzüglich des Pflegewohngeldes gedeckt werden, besteht eventuell Anspruch auf „Ungedeckte Heimkosten“, die über das Sozialamt beantragt werden. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass vorhandenes Vermögen 10.000 € nicht übersteigt (bei Ehepaaren 20.000 €). Ein in Besitz befindliches Haus oder Grundstück wird dem Vermögen dabei zugerechnet. Wir stehen unseren Bewohner:innen bzw. ihren Angehörigen zu diesen Themen gerne beratend zur Seite.